Neue Pflichten für Friseur- und Kosmetikbetriebe ab 2026
15.01.2026
11:00 - 12:00 Uhr
Onlineseminar
Ab dem 1. Januar 2026 zählt das Friseur- und Kosmetikgewerbe offiziell zu den sogenannten Schwarzarbeitsbranchen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Damit gelten für Betriebe zusätzliche gesetzliche Pflichten, die insbesondere bei Prüfungen durch den Zoll relevant sind.
Dazu gehören unter anderem:
- die Sofortmeldung neuer Beschäftigter (auch Auszubildender) spätestens bei Arbeitsaufnahme,
- die Ausweispflicht für Arbeitnehmer während der Arbeitszeit,
- die schriftliche Hinweispflicht des Arbeitgebers auf diese Ausweispflicht,
- eine vollständige Arbeitszeitdokumentation sowie Aufbewahrung der Unterlagen,
- Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei Kontrollen durch die Zollverwaltung,
- sowie die Papierform mit Unterschrift für neue Arbeitsverträge und wesentliche Vertragsänderungen.